Förderleitfadender Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung
Die Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung wurde 2011 in Erinnerung an das Landwirtsehepaar Wilhelm und Käthe Kracke in Hannover-Bemerode errichtet. Die Stiftung ist überregional tätig.
1. Stiftungszweck
Die Stiftung fördert insbesondere Projekte aus den Bereichen Bildung, Erziehung und Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Weitere Förderbereiche sind der Denkmalschutz sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO.
2. Fördermaßnahmen
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck im Wesentlichen durch:
- Unterstützung von praxisbezogenen Projekten der Jugendhilfe und gemeinnütziger Organisationen, die in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Erziehung tätig sind,
- Vergabe von Stipendien für die berufliche und akademische Ausbildung,
- Wiederherstellung von denkmalgeschützten Objekten und Anlagen.
Projektförderung
Gefördert werden praxisbezogene Projekte und Vernetzungsprojekte aus dem Bereich Jugendhilfe, Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Jugendgesundheit.
Folgende Projekte sollen insbesondere gefördert werden:
- die nachhaltig und zukunftsweisend sind,
- die Anstöße und Anregungen in die Gesellschaft geben und als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt sind.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Doppelfinanzierung von Projekten,
- Projekte zur Verfolgung politischer oder weltanschaulicher Zwecke,
- Planungsphasen von Projekten,
- kommerzielle Projekte oder Fundraising-Aktivitäten.
Die Förderdauer für Projekte beträgt in der Regel höchstens drei Jahre mit maximal 10.000,-€ jährlich. Eigenmittel sind durch den Antragsteller in Höhe von 30% der gesamten Projektkosten nachzuweisen. Der Eigenanteil kann in geringem Umfang auch durch eingesetztes Personal und Sachkosten nachgewiesen werden.
Stipendien, Denkmalschutz und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
Für die Vergabe von Stipendien, die Beantragung finanzieller Unterstützung zur Wiederherstellung von denkmalgeschützten Objekten und Anlagen sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gelten gesonderte Vorgaben, die bei der Stiftung angefordert werden können.
3. Antragsverfahren
Anträge können gestellt werden durch:
- einen gemeinnützigen, anerkannten Träger der Jugendhilfe,
- einen als gemeinnützig anerkannten Verein sowie sonstige gemeinnützige Organisationen,
- eine gemeinnützige Bildungsstätte, eine Schule oder eine gemeinnützige Institution des Gesundheitswesens.
Die Beantragung erfolgt auf einem Antragsformular, das bei der Stiftung angefordert werden kann. In einer Anlage, die einen Gesamtumfang von 5 Seiten nicht übersteigen sollte, sind Ausführungen zu den nachfolgenden Bereichen zu machen:
- Inhaltliche Beschreibung des Projektes,
- Beschreibung der Ziele des Vorhabens,
- Beschreibung der Nachhaltigkeit des Projektes,
- Zeitplan der Umsetzung des Projektes,
- Darstellung der bisherigen Tätigkeit des Antragstellers,
- Finanzierungsplan für den Projektzeitraum mit Auflistung der Sach- und Personalkosten,
- Darlegung von Finanzierungszusagen anderer Förderer und der Eigenmittel.
4. Einreichung von Projektanträgen
Stichtage für die Antragstellung sind der 28.02. und 30.09. jeden Jahres. Die Anträge sind auf dem Antragsformular in schriftlicher Form als Originaldokumente mit rechtsverbindlicher Unterschrift an die Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung, Kapellenplatz 4, 30539 Hannover zu richten. Eine weitere Zusendung erfolgt als PDF-Dokument an die E-Mail Anschrift info[at]kracke-Stiftung.de
5. Bewertung und Bewilligung der Projektanträge
Die Anträge werden vom Kuratorium der Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung hinsichtlich der oben angegebenen Kriterien bewertet. Förderwürdige Projekte werden entsprechend den zur Verfügung stehenden Fördermitteln bewilligt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Antragsteller werden innerhalb von 4 Wochen nach den Stichtagen über die Förderentscheidung informiert. Die geförderten Projekte werden auf der Webseite der Stiftung veröffentlicht.
Nach Abschluss des Projektes ist ein Abschlussbericht über die Durchführung, die erzielten Ergebnisse und die Mittelverwendung des Projektes bei der Stiftung vorzulegen. Die Stiftung behält sich vor, Teile des Berichtes auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
6. Projektbericht und Verwendungsnachweis
Bei allen Förderungen sind jährliche Jahresberichte und ein Nachweis über die Mittelverwendung bis zum 31.03. des Folgejahres, bei Projekten mit einem Bezug ab 01.07. bis zum 31.10. des darauf folgenden Jahres bei der Kracke Stiftung einzureichen. Der Bericht nach dem letzten Förderjahr ist der Abschlussbericht, in dem die Ergebnisse, der Grad der Zielerreichung und die Nachhaltigkeit des Projektes dargelegt werden. Konnten geplante Ziele nicht erreicht werden, so ist dies entsprechend darzulegen und zu begründen.
Die Stiftung behält sich vor, Teile des Berichtes auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Soweit Bildmaterial vom Projektnehmer zur Verfügung gestellt wird, stellt dieser sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen für eine Veröffentlichung auf der Webseite der Kracke Stiftung vorliegen.
Hannover, den 05.08.2023