Förderleitfadender Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung
Die Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung wurde 2011 in Erinnerung an das Landwirtsehepaar Wilhelm und Käthe Kracke in Hannover Bemerode errichtet. Die Stiftung ist überregional tätig.
1. Stiftungszweck
Die Stiftung fördert insbesondere Projekte aus den Bereichen Bildung, Erziehung und Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Schwerpunkt liegt in der Förderung von benachteiligten Gruppen. Weitere Förderbereiche sind der Denkmalschutz sowie in besonderen Einzelfällen die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr.1 AO.
2. Fördermaßnahmen
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck im Wesentlichen durch:
- Unterstützung von praxisbezogenen Projekten der Jugendhilfe und gemeinnütziger Organisationen, die in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Erziehung tätig sind,
- Wiederherstellung von denkmalgeschützten Objekten und Anlagen,
- Vergabe von Stipendien für die berufliche und akademische Ausbildung.
Projektförderung
Gefördert werden praxisbezogene Projekte und Vernetzungsprojekte aus dem Bereich Jugendhilfe, Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Jugendgesundheit.
Folgende Projekte sollen insbesondere gefördert werden:
- die nachhaltig und zukunftsweisend sind,
- die Anstöße und Anregungen in die Gesellschaft geben und als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt sind,
- die bei der Umsetzung der Vorhaben entstehende Emissionen durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten nachweisen. Dies gilt insbesondere bei erforderlichen Flugreisen, wenn die Projektdurchführung im Ausland erfolgt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Doppelfinanzierung von Projekten
- Projekte zur Verfolgung politischer oder weltanschaulicher Zwecke
- Planungsphasen von Projekten
- kommerzielle Projekte
- Fundraising-Aktivitäten
Die Förderdauer beträgt in der Regel höchstens drei Jahre, die Förderhöhe bis zu 15.000,-€ jährlich. Eigenmittel sind in Höhe von 30% der gesamten Projektkosten nachzuweisen. Dazu zählen auch Mittel, die durch Dritte für das Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Der Eigenanteil kann auch durch eingesetztes Personal oder Sachkosten nachgewiesen werden.
Stipendien, Denkmalschutz und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
Für die Vergabe von Stipendien, die Beantragung finanzieller Unterstützung zur Wiederherstellung von denkmalgeschützten Objekten und Anlagen sowie zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen gelten gesonderte Vorgaben, die bei der Stiftung angefordert werden können.
3. Antragsverfahren
Anträge können gestellt werden durch:
- einen gemeinnützigen, anerkannten Träger der Jugendhilfe,
- einen als gemeinnützig anerkannten Verein oder sonstige gemeinnützige Organisationen,
- eine Schule oder gemeinnützige Bildungsstätte.
Die Beantragung erfolgt auf einem Antragsformular, das bei der Kracke Stiftung angefordert werden kann. In einer Anlage, die einen Gesamtumfang von drei Seiten nicht übersteigen sollte, sind Ausführungen zu den nachfolgenden Bereichen zu machen:
- Beschreibung des Vorhabens und der Ziele
- Darstellung der Nachhaltigkeit,
- Zeitplan der Umsetzung,
- bisherige Tätigkeit / Schwerpunkte des Antragstellers,
- Finanzierungsplan für den beantragten gesamten Förderzeitraum mit Auflistung der für das Projekt benötigten Sach- und / oder Personalkosten,
- Auflistung der Finanzierungszusagen anderer Förderer und / oder der Eigenmittel.
4. Einreichung von Projektanträgen
Stichtage für die Antragstellung sind der 28.02. und 30.09. jeden Jahres. Die Anträge sind auf dem Antragsformular in schriftlicher Form als Originaldokumente mit rechtsverbindlicher Unterschrift an die Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung, Kapellenplatz 4, 30539 Hannover zu richten. Eine weitere Zusendung erfolgt als PDF Dokument an die E-Mail Anschrift: info[at]kracke-Stiftung.de
5. Bewertung und Bewilligung der Projektanträge
Die Anträge werden vom Kuratorium der Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung hinsichtlich der oben angegebenen Kriterien bewertet. Förderwürdige Projekte werden entsprechend der zur Verfügung stehenden Fördermitteln bewilligt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Antragsteller werden zeitnah nach Vorliegen einer Entscheidung über den Projektantrag unterrichtet.
6. Projektbericht und Verwendungsnachweis
Bei allen Förderung sind jährliche Jahresberichte und ein Nachweis über die Mittelverwendung bis zum 31.03. des Folgejahres, bei Projekten mit einem Begin ab 01.07. bis zum 31.10. des darauf folgenden Jahres bei der Kracke-Stiftung einzureichen. Der Bericht nach dem letzten Förderjahr ist der Abschlussbericht, in dem die Ergebnisse, der Grad der Zieleerreichung und die Nachhaltigkeit des Projektes dargelegt werden. Konnten geplante Ziele nicht erreicht worden, so ist dies entsprechend darzulegen und zu begründen.
Die Stiftung behält sich vor, Teile des Berichtes auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Soweit Bildmaterial vom Projektnehmer zur Verfügung gestellt wird stellt dieser sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen für eine Veröffentlichung auf der Webseite der Kracke Stiftung vorliegen.
Hannover, den 01.11.2025